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Prüfung von elektronischen Anlagen

DSGVU V3 Prüfung Pflicht

Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung, die laut Arbeitsschutzgesetz Pflicht ist, dient der Sicherheit von Personen und Betriebsmitteln. Demnach muss in jedem Unternehmen in festgelegten und regelmäßigen Abständen eine Überprüfung der dort befindlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel erfolgen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht stellt eine Straftat gemäß § 26 der Betriebssicherheitsverordnung dar. Seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetztes im Jahre 1979 ist die Zahl der Arbeitsunfälle deutlich gesunken, was unter anderem auf die Prüfpflicht zurückzuführen ist. Um Ihren Mitarbeitern Sicherheit am Arbeitsplatz bieten zu können und Sachschäden zu vermeiden, sollte eine DGUV Vorschrift 3 Prüfung also gewissenhaft und regelmäßig durchgeführt werden. Doch wer muss nach DGUV Vorschrift 3 prüfen und wie sieht eine Prüfung elektrischer Arbeitsmittel aus? Mit Held Elektrobetrieb haben Sie ein zuverlässiges Fachunternehmen an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie beratend bei der Prüfung Ihrer Elektrogeräte und führen diese auf Wunsch gerne ordnungsgemäß durch.

Sicherheit steht an erster Stelle. Wir führen gründliche Prüfungen Ihrer elektrischen Anlagen durch, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Normen entsprechen und einwandfrei funktionieren. Damit garantieren wir einen sicheren Betrieb und minimieren Ausfallzeiten.

Wie oft muss eine DGUV V3 Prüfung stattfinden?

Bis auf einige Ausnahmen gilt bei ortsfesten Betriebs­mitteln (orts­feste Geräte und Anlagen) in der Regel eine wieder­kehrende Prüf­frist von 48 Monaten. Anders sieht es jedoch bei den orts­veränderlichen elek­trischen Betriebs­mitteln aus. Da gelten unter­schiedliche Prüf­fristen, die zwischen 3 und 48 Monaten liegen. Diese können zu­dem je nach tat­sächlich vorliegender Belas­tung verkürzt werden.

Was sind die Grundsätze der DGUV V3 Prüfung?

Der erste Grundsatz der DGUV 3 besagt, dass Sie als Unter­nehmer dafür Sorge zu tragen haben, dass alle im Unter­nehmen vor­handenen elek­trischen Betriebs­mittel und Anlagen fach­gemäß installiert und ge­wartet werden. Er besagt auch, dass eine Instal­lation oder War­tung aus­schließlich von einer Elektro­fach­kraft bzw. unter der Auf­sicht einer Elektro­fachkraft durch­geführt werden darf.

Der zweite Grund­satz der DGUV 3 besagt, dass Sie als Unter­nehmer die Pflicht haben, etwaige Mängel an einem elek­trischen Betriebs­mittel oder einer elek­trischen Anlage unverzüg­lich behe­ben zu lassen.

Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?

Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung darf nur von einer den Tech­nischen Regeln für Betriebs­sicherheit (TRBS 1203) befähigten Elektro­fachkraft durch­geführt werden. Außer­dem sind für die Prüfung geeignete Mess- und Prüf­geräte ver­pflichtend zu verwenden. Als gesetzliche Grund­lage dafür dient der § 2 Abs. 6 der BetrSichV (Betriebs­sicherheits­ver­ordnung).

Normen & Vorschriften (Auswahl)
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